Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen einer Erwerbstätigkeit nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nachgehen kann, erhält eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch darauf erfüllt sind. Die Erwerbsminderungsrente beträgt jedoch in der Regel maximal 30% vom letzten Bruttoeinkommen und reicht nicht um den aktuellen Lebensstandard zu halten bzw. zu verbessern. Ebenfalls hat man in den ersten 5 Jahren des Arbeitslebens generell keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unverzichtbar.